Potsdam, 21. August 2018 – Die neuen Anträge für die Stadtverordnetenversammlung am 5. September befasst sich mit stadtbekannten Themen. Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen fordert u.a. ein umfassendes Energiekonzept für den neuen Stadtteil Krampnitz, die Nutzung von Sporthallendächern für Sportplätze und Maßnahmen gegen das touristische Vermieten von Wohnraum sowie für die Errichtung von studentischem Wohnen. Alles nicht wirklich neu, aber deshalb nicht minder notwendig, dass endlich etwas passiert.
Energiekonzept – ein MUSS für Krampnitz
Der Stadtverordnetenversammlung soll in der Novembersitzung 2018 das Energie¬konzept für Krampnitz vorgestellt werden – mit Maßnahmen, wie die festgelegten Ziele aus vorherge-henden Beschlüssen zum Integrierten Energie- und Mobilitätskonzept Krampnitz sowie zur „Masterplan-Kommune 100%-Klimaschutz“ erreicht werden sollen. Auch die Antwort auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen bereits eingeleitet wurden und welche bevorstehen, wird erwartet. Und das aus gutem Grund: Der beschlossene Masterplan 100%-Klimaschutz 2050 geht nämlich davon aus, dass mit Krampnitz ein CO2-neutraler Stadtteil entsteht. Die bündnis¬grüne Fraktion sieht kritisch hin und rechnet nach, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die gesamtstädtischen Ziele zur Reduktion der Treibhausgase und des Endenergieverbrauchs ganz offenbar nicht erreicht werden. Ein Energiekonzept soll sicherstellen, dass die Klimaschutzziele wenigstens in Krampnitz erreicht werden.
Kicken mit Aussicht: Sport am Dach
Für den neuen Sportcampus am Schlaatz sollen auch Flächen auf Sporthallen¬dächern, u.a. nutzbar für Fussball, in die Planung einbezogen werden. Das Thema „fehlende Sportflächen“ ist in Potsdam ein echter Dauerbrenner. Mit Beschluss des bündnisgrünen Antrags „Effiziente Flächennutzung in Potsdam“ wurde die Verwaltung beauftragt, bei städtischen Bauvorhaben für eine effiziente Bodennutzung zu sorgen. Dies wäre hier der Fall; gleichzeitig könnte das Problem der fehlenden Babelsberger Sportflächen am unweit entfernten Schlaatz gelöst werden.
Airbnb oder Wohnen für Familien?
Bereits jetzt ist die Umnutzung eines Hauses von Wohnen zu touristischer Vermarktung baurechtlich verboten. Solche Fälle sollen aufgespürt und geahndet werden. Private (Un-ter)Vermietungen über Plattformen wie AirBnB sind davon jedoch nicht betroffen und die Stadt hat keine Handhabe, solange die landesgesetzliche Grundlage dazu fehlt. Deshalb wird der Oberbürgermeister außerdem beauftragt, gegegenüber dem Land Brandenburg eine Gesetzesinitiative zur Teilnutzung von Wohnraum anzuregen. Per Landesgesetz kann die Vermietung von Ferienzimmern oder -wohnungen sehr wohl geregelt werden, z.B. mit einer Meldepflicht und/oder eingeschränkter Flächen und Vermietungsdauer. Die steigenden Mieten zeigen: Es ist längst überfällig, der weiteren Verknappung von Wohnraum Paroli zu bieten.
Flächen finden, Studentenheime bauen
Ein viel zu geringer Prozentsatz der Studierenden an Potsdamer Einrichtungen kann in Ermangelung preisgünstigen Wohnraums auch hier wohnen. Da studentische Wohnheime vom Land finanziert und vom Studentenwerk umgesetzt werden, kann der Beitrag der Landeshauptstadt Potsdam vor allem in der vorausschauenden Bereitstellung von Bauflächen liegen – unabhängig davon, ob jetzt bereits Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sind oder nicht. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenkonkurrenz erscheint eine solche Vorsorge dringend geboten. Deshalb fordert die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen den Oberbürgermeister auf, bis Januar 2019 Flächenpotentiale für die Errichtung weiterer Studentenwohnheime zu ermitteln und in der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen.