Familiennachzug – Grundrechte kann man nicht kontingentieren

Familiennachzug – Grundrechte kann man nicht kontingentieren

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde am Freitag letzter Woche das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge verabschiedet. Hierzu erklären Stadtfraktion und Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Potsdam:

Familien gehören zusammen. Doch die Große Koalition beschränkt das Recht auf gemeinsames Zusammenleben. Union und SPD machen den Familiennachzug damit zum Lotteriespiel. Eltern unbegleiteter Minderjähriger mit subsidiärem Schutz sollen zwar unter die Kontingentregelung fallen, doch der Nachzug minderjähriger Geschwister ist davon nicht erfasst. Die Eltern werden somit vor die Wahl gestellt, zu entscheiden für welches ihrer minderjährigen Kinder sie sorgen möchten und welches sie im Stich lassen müssen. Die anderen Geschwister müssen in den Krisengebieten bleiben. Dies ist an seelischer Grausamkeit nicht zu überbieten.

Die Bundestagsabgeordnete Manja Schüle (SPD) aus Potsdam stimmte für das Gesetz zur Beschränkung des Familiennachzugs.

Damit verwandelt die Große Koalition ein zentrales Grundrecht in ein Gnadenrecht, das nicht mehr universell gilt, sondern nur für wenige Ausnahmen. Das ist völkerrechtswidrig und ein klarer Vertrauensbruch gegenüber den Menschen, die zwei Jahre lang auf das Versprechen gesetzt haben, sie könnten ihre Familien jetzt nachholen. Das von der Großen Koalition vorgeschlagene Auswahlverfahren ist überdies so willkürlich angelegt, dass zu befürchten ist, dass sich die Verfahren deutlich verzögern und selbst die vereinbarte Zahl von 1.000 Perso-nen nicht erreicht werden wird. Es ist für die Betroffenen unvorhersehbar, ob und wann ihre Familienzusammenführung gestattet wird. Umso dringlicher wäre eine Befristung und Evalu-ierung der Neuregelung, aber selbst hierauf konnte sich die Große Koalition nicht verständigen.

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