Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte in der Zeppelinstraße

Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte in der Zeppelinstraße

Redebeitrag des Fraktionsvorsitzenden Peter Schüler zur Einbringung der bündisgrünen Beschlußvorlage „Grenzwerte für Luftschadstoffe in der Zeppelinstraße verlässlich einhalten“ (Stadtveornetenversammlung vom 01. April 2015)

Frau Vorsitzende, Herr Oberbürgermeister, sehr verehrte Stadtverordnete,

die Diskussion über die Maßnahmen zur Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte in der Zeppelinstraße wird hier, wie in der Öffentlichkeit, heftig und aufgeregt geführt – ich will mich bemühen, dennoch sachlich zu bleiben und sine ira et studio zu sprechen.

Erforderlich ist die Einhaltung der Grenzwerte – nicht vordringlich wegen möglicher Strafzahlungen an die EU, sondern vordringlich wegen der mit den Immissionen verbundenen Gesundheitsrisiken der in den belasteten Gebieten lebenden Menschen. Darüber besteht – und das ist immerhin erfreulich – Einigkeit.

Für die Zeppelinstraße ist der kritische Grenzwert der für den Jahresmittelwert der Konzentration von Stickstoffdioxid regelmäßig überschritten worden. Auch in diesem Jahr droht dies: bis heute ist der Mittelwert in der Zeppelinstraße 42 µg/m³ (in der Großbeerenstraße im Übrigen sogar 49 µg/m³).

Das von der Verwaltung in Auftrag gegebene Gutachten kam zu dem (keineswegs überraschenden) Ergebnis, dass die Maßnahmen zur umweltorientierten Verkehrssteuerung, die mit beeindruckendem Erfolg zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte geführt hat (!) nicht auch zur Einhaltung des Jahresmittelwerts für die NO2-Konzentration führt.

Das kann deshalb nicht überraschen, weil es bei den Grenzwerten für Feinstaub um die Anzahl der Tage ging, an denen die zulässige Konzentration kurzzeitig überschritten wurde.

Zur Reduzierung des Jahresmittelwerts für die NO2-Konzentration kann eine Steuerung des Zeitablaufs des Verkehrs über den Tag nicht beitragen. Die oft als Alternative vorgeschlagene Verstetigung des Verkehrs, also die Dämpfung von Spitzen in Stoßzeiten durch zeitliche Streckung der Verkehre mag zwar die Überschreitung von Kurzzeit-Grenzwerten abwenden, aber nicht die Überschreitung  des zulässigen Jahresmittelwerts.

Deshalb kommt das Gutachten folgerichtig zu dem Ergebnis, dass nur durch Verminderung der Zahl der NOx oder NO2 emittierenden Fahrzeuge, oder durch Verminderung der Emission der Fahrzeuge die Belastung durch Stickoxide verringern kann. Letzteres haben wir nicht in der Hand und die Bemühungen der Fahrzeughersteller haben den erhofften Effekt nicht erbringen können.

Bleibt also nur: Durch die Zeppelinstraße – und wohl auch durch die Großbeerenstraße – dürfen nicht mehr so viele Autos fahren, wie bisher.

Das Gutachten empfiehlt zwei Maßnahmen, die – jeweils für sich genommen – geeignet zu sein versprechen, den erforderlichen Effekt zu erreichen:

entweder ein Fahrverbot für LKW ab 3,5 t, oder eine Veränderung der Aufteilung des knappen Verkehrsraums in der Zeppelinstraße – keine Einengung der Straße, wie das wiederholt, aber unrichtig, dargestellt wird.

Daneben sind inzwischen weitere Maßnahmen ins Gespräch gebracht, die bislang nicht oder nicht im erforderlichen Maß untersucht worden sind. Deshalb und weil auch uns an einer Versachlichung der Diskussion liegt, werden wir uns dem Ihnen ja schon vorliegenden Ergänzungsantrag nicht entgegenstellen. Mehr und bessere Informationen sollten helfen, die geeignetsten Maßnahmen zu wählen und die Bereitschaft, Änderungen zu akzeptieren, erhöhen.

Aus unserer Sicht kommt es dabei ganz besonders darauf an, den städtischen ÖV-Dienstleister aktiv und intensiv in die Planung einzubeziehen – dass das bisher noch nicht geschehen ist, hat mich ausgesprochen irritiert.

Aber schon jetzt darf man nicht die Augen davor verschließen, dass die kumulierte Schadstoffemission, die durch den Jahresmittelwert für NO2  beschrieben wird, nicht ohne Verminderung des MIV in der Zeppelinstraße zu erreichen sein wird.

Das verlangt zwingend, einen signifikanten Teil des Verkehrs auf nicht oder deutlich weniger emittierende Verkehrsarten zu verlagern, wenn nicht allein der Ausweichverkehr auf andere Strecken den Effekt erreichen soll.

Und da kommen nur zwei Verkehrsarten ernsthaft in Betracht: Der ÖPNV (und der besser auf der Schiene, als auf der Straße) und der Radverkehr.

Zu diesem gestatten Sie mir eine besondere Bemerkung: Schon jetzt beträgt der Anteil des Radverkehrs am innerstädtischen Verkehr etwa 1/3 – allerdings nicht in der Zeppelinstraße. Gerade an der kritischen Stelle in der Zeppelinstraße könnte also eine Erhöhung des Fahrradanteils am Gesamtverkehr zu Lasten des MIV signifikant zur Minderung der Luftbelastung beitragen. Deshalb halte ich es für dringend geboten, den schon im Radverkehrskonzept mit Priorität 1 im Juli 2008 beschlossenen durchgehenden Radweg endlich auch zu bauen.

Sie werden – hoffentlich – unserem ergänzten Antrag zustimmen, aber bedenken Sie auch, dass jenseits der Strafzahlungen, an jedem Tag, an dem der Verkehr weiter unvermindert durch die Zeppelinstraße rollt, die Gesundheitsgefährdung andauert.

Brecht mahnt in seinem  „Lob des Zweifels“ „Falsch mag handeln, wer zu wenig Gründe braucht, aber untätig bleibt in der Gefahr, wer zu viele braucht.“ Lassen Sie uns also zügig handeln und erklären, weshalb so gehandelt werden muss – ich bin optimistisch, dass wir eine große Akzeptanz erreichen können, nicht nur bei den Anwohnern, den Radfahren, den Fußgängern und den Nutzern des ÖPNV, sondern auch bei denen, die dann immer noch mit dem Auto fahren müssen oder wollen und auch können, weil viele von denen die nicht wirklich mit dem Auto fahren müssen, auf den ÖPNV oder das Rad umgestiegen sind.