Ein Schwarzer Tag für Potsdams Baumschutz :-(

Ein Schwarzer Tag für Potsdams Baumschutz :-(

Grüne gegen Aufweichung der Potsdamer Baumschutzverordnung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisieren neuen Satzungsentwurf und lehnen diesen geschlossen ab

Potsdam – Die Stadtfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat heute geschlossen gegen den Auslegungsbeschluss der Potsdamer Baumschutzverordnung gestimmt. Die heute mit der Mehrheit der Stadtverordneten beschlossene Überarbeitung der Satzung ist aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht akzeptierbar, denn diese weicht bestehende Regelungen zum Schutz der Bäume massiv auf.

Nach der bislang geltenden Baumschutzverordnung dürfen in Potsdam nur Bäume gefällt werden, deren Stammumfang in Brusthöhe weniger als dreißig Zentimeter beträgt. Für Bäume mit größerem Stammumfang müssen Fällanträge bei der unteren Naturschutzbehörde eingereicht werden. Als Grund für die Änderungen der Verordnung wird vornehmlich eine Arbeitsbelastung der zuständigen Behörde aufgeführt. Im Sinne des Baum-, Natur und Klimaschutzes unserer Stadt akzeptieren wir die Gründe der Aufweichung des Baumschutzes nicht. „Zu keinem Zeitpunkt der Beratungen ist überhaupt in Betracht gezogen worden, dass Personal in der unteren Naturschutzbehörde aufzustocken, um Fällanträge schneller bescheiden zu können“, so der umweltpolitische Sprecher Andreas Walter.

Aus Sicht der bündnisgrünen Fraktion sind die vorgesehenen Änderungen für echten Baumschutz rechtlich und inhaltlich nicht notwendig. Die Fraktion konnte sich in der Stadtverordnetenversammlung mit ihren Kompromissvorschlägen nicht durchsetzen und rät den Potsdamer Bürgerinnen und Bürgern bei der nun bevorstehenden öffentlichen Auslegung zu widersprechen.

Großes Unverständnis erzeugte auch die ablehnende Haltung der Kooperationspartner. Selbst Teile der Linken hatten sich für den Änderungsantrag der Grünen stark gemacht.

Sachbearbeiter/innen in der unteren Naturschutzbehörde

Link zur bestehenden Baumschutzverordnung

Link zum abgelehnten Änderungsantrag, mit weiteren Änderungsanträgen als oben genannt

Link zum Auslegungsbeschluss