Mit der Zustimmung einer großen Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung zum Beschlussantrag des Oberbürgermeisters einschließlich der Ergänzungen der Fraktion die LINKE wurde ein entscheidender Durchbruch für die Wiedergewinnung der Potsdamer Mitte erreicht.
Die Entwicklung der Baufelder 3 und 4 auf dem FH-Gelände und ab 2022 auch des Baufeldes 5 auf dem Gelände von Staudenhof/Am Alten Markt 10 wird möglich. Beim Hotel Mercure kann es jetzt gelingen, den perspektivischen Charakter des Sanierungsziels eines freien Lustgartens zu vermitteln sowie zunächst wesentliche Verbesserungen in den anderen Bereichen des Lustgartens in Angriff zu nehmen.
Die Inhalte des Beschlusses kommen unseren Intentionen in vielem entgegen: so haben auch wir die Entwicklung des Staudenhofgrundstückes durch die Pro Potsdam und die Einrichtung einer Kita schon länger thematisiert und das durch den Oberbürgermeister initiierte Engagement der Genossenschaften sofort unterstützt. Mit diesen Faktoren wurde ein wesentlicher Kern des Bürgerbegehrens, der sich gegen die Privatisierung der Grundstücke richtete, aufgenommen. Auch wenn der Verkauf an die Genossenschaften eine Privatisierung ist, bedeutet es, dass nun Genossenschaftler, d.h. Potsdamerinnen und Potsdamer, Miteigentümer an der Potsdamer Mitte werden! Dabei bleiben die Anforderungen im Nutzungsmix, u.a. der Vorrang der Wohnnutzung und die Prozente im sozialen geförderten Bereich, sowie die gestalterischen Anforderungen unverändert bestehen.
Die Prüfung, ob auch das Erbbaurecht möglich ist – deren rechtliche Unzulässigkeit an dieser Stelle die Kritiker durch eine einfache Anfrage längst hätten erfahren können – wird nun nachgeholt. Nur der Prüfauftrag der LINKEN, ob Teile der FH integriert werden könnten, wurde wegen der dazu bereits vorliegenden städtebaulichen Erkenntnisse abgelehnt. Die einzige Chance, hier ein DDR-Zeugnis zu erhalten, hätte bei der Bibliothek bestanden: dies haben wir versucht und seinerzeit nicht durchsetzen können.
Wir scheuen keinen Diskurs und wir sind für Bürgerbeteiligung. Deshalb hätten wir bei rechtlichen Zweifeln am Beschlussvorschlag des Oberbürgermeisters anders agiert.
Aber der Beschluss, das Bürgerbegehren für nicht zulässig zu erklären, war nach unserer Überzeugung rechtlich erforderlich. Wir haben das ausführlich beraten und uns nicht von dem zu erwartenden Vorwurf, das Rechtsgutachten wäre ja ein bestelltes Ergebnis gewesen und der Beschluss politisch motiviert, beirren lassen.
Zugrunde lag dem Beschlussvorschlag das Rechtsgutachten einer renommierten unabhängigen Anwaltskanzlei.
Die Kommunalverfassung schreibt den unverzüglichen Beschluss vor. Die Vertagung wegen einer gutachterlichen Stellungnahme im Auftrag der Initiative „Mitte neu denken“, die eine Stunde vor Sitzungsbeginn an die Fraktionen gemailt wurde, war nicht möglich. Auch enthielt die Kurzfassung, die die Stadtverordneten noch zur Kenntnis nehmen konnten, außer allgemein wertenden, keine sachlichen Argumente, die zum Innehalten hätten führen müssen.
Es bleibt die missliche Folge, dass erst eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts endgültig Klarheit über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens schaffen kann. Das hätten die Initiatoren des Bürgerbegehrens abwenden können, wenn sie nicht auf eine anfängliche Prüfung der Rechtmäßigkeit des Begehrens durch die Stadt verzichtet hätten.
Allerdings müssen sie sich fragen lassen, ob eine Klage aus rein prinzipiellen Gründen angesichts der breiten Basis, auf der die Weiterentwicklung der Potsdamer Mitte jetzt steht, noch sinnvoll ist.
Peter Schüler, Vorsitzender
Saskia Hüneke, baupolitische Sprecherin
der Stadtfraktion Bündnis 90/Die Grünen