Stadtverordnetenversammlung beschließt Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Potsdam – Anlässlich der Neubesetzung von Beigeordneten, Geschäftsführungen und anderen Führungspositionen in der Verwaltung und in kommunalen Unternehmen in Potsdam fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine stärkere Einbeziehung von Frauen. Ein entsprechender Antrag der Stadtfraktion wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
„In Potsdam stehen im Organigramm der Gesamtverwaltung elf Frauen 17 Männern gegenüber. Gleichberechtigung geht anders“, kritisiert Ingeborg Naundorf, Sprecherin der Stadtfraktion für Gleichstellungsfragen. „In unseren kommunalen Unternehmen sieht es nicht besser aus, im Gegenteil, hier dominiert eine fast ausschließlich männliche Riege. Die Stadtfraktion geht mit gutem Beispiel voran: vier Frauen und drei Männer arbeiten bei uns zusammen.“
Bereits im April 2014 hat die Stadtverordnetenversammlung einen Frauenanteil von 50 Prozent für die Führungspositionen in städtischen Unternehmen beschlossen. Der von SPD und Linke initiierte Beschluss gilt für von der Stadt in städtische Unternehmen entsandte Aufsichtsratsmitglieder und sollte bis zum 31.12.2014 umgesetzt werden. Dies konnte bisher noch nicht erreicht werden.
Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen. Diese Unternehmen sind verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen. Über die Zielgrößen und deren Erreichung müssen sie öffentlich berichten. Dies gilt für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und auch für GmbHs, eingetragene Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Grundlage dieser Regelungen ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, das am 1. Mai 2015 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil von Frauen an Führungspositionen signifikant zu verbessern und letztlich eine Geschlechterparität herzustellen.