BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen grundsätzlich die Bereitschaft von Investoren, die mit dem Bau von PV-Freiflächenanlagen wichtige Unterstützer der dringend notwendigen Energiewende sind. Dabei sind aber neben genehmigungsrechtlichen Fragen, auch Fragen der technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit von zentraler Bedeutung. „Aus unserer Sicht ist aber fraglich, ob der in der Ortslage Uetz beabsichtigte Solarpark genehmigungsfähig ist und auf Grund der eingeschränkten Förderrichtlinien wirtschaftlich betrieben werden kann“, so der Fraktionsgeschäftsführer Andreas Walter. Über das EEG werden PV-Freiflächenanlagen nur noch bis 10 MWp in einem 100 Meter breiten Korridor links und rechts von Autobahnen und Eisenbahnschienen gefördert. Das trifft hier nur für einen kleinen Teil der beabsichtigten Fläche zu.
„Auf keinen Fall darf für diese gesamte Fläche Baurecht geschaffen werden, da bei nicht Gelingen der PV-Anlage dann auch andere Bauvorhaben in Rede stehen könnten. Die Uetzer Kulturlandschaft sowie der Umgebungsschutz für die Denkmale müssen bei der zukünftigen Entwicklung des Ortes maßgeblich beachtet werden“, so die Fraktionsvorsitzende Saskia Hüneke.
Wesentlich besser würden sich auch hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme sowie der Einspeisemöglichkeiten in das Leitungsnetz, Flächen nördlich und südlich des schon bestehenden Solarparks bei Marquardt eignen. Ein dort erweiterter Solarpark hätte auch keine Auswirkungen auf den ortsbildprägenden Charakter.