Eine gute Nachricht für die Umwelt und für müllgeplagte Kommunen: Am vergangenen Mittwoch, den 22. Januar 2025 erklärte das Bundesverfassungsgericht die zunächst in Tübingen eingeführte Steuer auf Einwegverpackungen von Speisen und Getränken zum Außer-Haus-Verzehr für rechtmäßig. Am selben Tag beschloss auch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam mit großer Mehrheit einen Antrag der gemeinsamen Fraktion von BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN – Volt – Die PARTEI Potsdam mit dem Titel „Sauberkeit in Potsdam weiter verbessern – zusätzliche Schritte prüfen“. Dieser sieht vor, das Angebot an Mehrwegverpackungen gemeinsam mit den Gewerbetreibenden zu erhöhen und die Einführung der Verpackungsteuer zu prüfen.
Katharina Erbeldinger, Vorsitzende des Finanzausschusses, sagt dazu:
„Das sehe ich als gutes Vorzeichen: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Verpackungssteuer genau an dem Tag, an dem SVV auf unseren Antrag hin beschließt die Einführung zu prüfen. Damit wird der Umstieg auf Mehrwegverpackungen kostengünstiger. Wer weiter Einwegverpackungen wählt, beteiligt sich zukünftig an den Kosten der Straßenreinigung.“
Die Stadt Tübingen hat die Steuer zum 1.1.2022 eingeführt und im selben Jahr nach Abzug der Verwaltungskosten mehr als 800.000 Euro damit eingenommen. Wenn die Steuereinnahmen sinken, weil – wie eigentlich gewünscht – Mehrwegverpackungen immer mehr zur Regel werden, kann die Personalkapazität angepasst werden.
Erbeldinger ergänzt: „Wichtig ist uns, dass die Gastronomie bei der Umstellung unterstützt wird. Die meisten sind auch in Potsdam dazu bereit sind, Mehrwegverpackungen anzubieten. Sie wünschen sich aber eine möglichst einheitliche Lösung mit einfacher Logistik. Das zeigen z.B. Ergebnisse einer Umfrage im Auftrag der Potsdamer Bürgerstiftung Hier sollte die Stadt einen Beitrag leisten.“
Zum Beschluss: https://egov.potsdam.de/public/vo020?VOLFDNR=2004116&refresh=false&TOLFDNR=2017635